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   OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 164/01   

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https://dejure.org/2001,8694
OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 164/01 (https://dejure.org/2001,8694)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.09.2001 - 9 UF 164/01 (https://dejure.org/2001,8694)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. September 2001 - 9 UF 164/01 (https://dejure.org/2001,8694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der anfallenden Umgangskosten mit dem Kind an geschuldeten Kindesunterhalt; Pflicht zur eigenen Aufbringung der Kosten bei dem Umgang mit einem Kind; Entstehung der Kosten im Interesse des Elternteils und des Kindes; Wahrnehmung des persönlichen Kontaktes mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen eines Obhutswechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 164/01
    Ob der Kläger darüber hinaus Einnahmen aus dem Hausanwesen S. in T. erwirtschaftet oder die Mieteinnahmen, wie er behauptet, aufgezehrt werden von Darlehenszinsen und erforderlichen Instandsetzungsrücklagen (vgl. hierzu BGH, NJW 2000, 284 ), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 164/01
    Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die üblichen Kosten, die ihm bei der Ausübung des Umgangsrechtes entstehen, selbst zu tragen und kann diese nicht dem unterhaltsberechtigten Kind entgegenhalten (vgl. BGH, FamRZ 1995, 215 ; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 2 Rdn. 168 f.; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdn. 994).
  • OLG Jena, 20.10.1998 - WF 130/98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 164/01
    Jedoch entfällt das Feststellungsinteresse für die negative Feststellungsklage erst dann, wenn die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 824 ; OLG Brandenburg, FamRZ 1999, 1211 ).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 3 WF 144/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 164/01
    Jedoch entfällt das Feststellungsinteresse für die negative Feststellungsklage erst dann, wenn die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 824 ; OLG Brandenburg, FamRZ 1999, 1211 ).
  • OLG Koblenz, 03.07.2006 - 11 UF 164/06

    Unterhaltsklage des minderjährigen Kindes: Vertretungsbefugnis des allein

    a) Allerdings ist die - eingeschlossen das Aufenthaltsbestimmungsrecht - allein sorgeberechtigte Antragsgegnerin auch die alleinige gesetzliche Vertreterin des minderjährigen Antragstellers (§ 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB); daran ändert im Grundsatz auch ein Wechsel in die Obhut des anderen - nicht sorgeberechtigten - Elternteils nichts (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 19. September 2001 - 9 UF 164/01 - = FamRZ 2002, 562 f.).
  • OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 464/17

    Rechtsfolgen des Wechsels des Kindes in die Obhut des nicht mitsorgeberechtigten

    Abgesehen davon hätte selbst ein auf Dauer angelegter Aufenthaltswechsel des unterhaltsberechtigten Kindes nur zur Folge, dass für die Zeit ab dem Umzug kein Barunterhaltsanspruch mehr besteht, da der unterhaltspflichtige Antragsgegner nunmehr den Unterhalt als Natural- und Betreuungsunterhalt erbringt (OLG Koblenz FamRZ 2002, 562 ).
  • OLG Hamburg, 15.08.2018 - 2 UF 70/18

    Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von

    Nach einhelliger Auffassung ist in diesen Fällen aber § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB analog anwendbar (z.B. Staudinger/Peschel-Gutzeit § 1629 Rn. 339; LG Koblenz FamRZ 2002, 562 = FPR 2002, 74, 75).
  • OLG Hamburg, 30.08.2018 - 2 UF 70/18
    Nach einhelliger Auffassung ist in diesen Fällen aber § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB analog anwendbar (z.B. Staudinger/Peschel-Gutzeit § 1629 Rn. 339; LG Koblenz FamRZ 2002, 562 = FPR 2002, 74, 75).
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